Maklerprovision - Kurz und bündig
Die Aufteilung der Maklerprovision
ist seit Dezember 2020 bundesweit neu geregelt.
ist seit Dezember 2020 bundesweit neu geregelt.
Claudia Ewenz Wohnimmobilien berät Sie umfassend zum Thema Maklerprosivion
Die Novelle der Maklerprovision regelt, wer nach Abschluss des Kaufvertrages die Provision an den beauftragten Makler bezahlt. Dies soll eine Entlastung für die privaten Immobilienkäufer sein, die bisher oftmals alleine für die Maklerprovision aufkommen mussten.
Durch das neue Gesetz werden Käufer und Verkäufer nach der erfolgreichen Vermittlung zu gleichen Teilen an den Kosten beteiligt. Zumindest dann, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Damit setzt der deutsche Bundestag gleichzeitig ein Zeichen zum Thema Verbraucherschutz.
Durch das neue Gesetz werden Käufer und Verkäufer nach der erfolgreichen Vermittlung zu gleichen Teilen an den Kosten beteiligt. Zumindest dann, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Damit setzt der deutsche Bundestag gleichzeitig ein Zeichen zum Thema Verbraucherschutz.

Wie war die Gesetzeslage bisher ?
Jedes Bundesland hat bis zum Jahr 2020 seine eigenen Bestimmungen zu den Maklergebühren verfolgt. Da wundert es nicht, dass dieser Umstand immer wieder Grundlage von Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten war. In vielen Bundesländer wurde die Maklerprovision sogar schon vor der jetzt kommenden Gesetzesänderung aufgeteilt.
Je Bundesland unterschiedliche Maklerprovisionen
In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen gab es bisher je nach Region unterschiedliche Provisionen für die Maklerleistungen, die vom Käufer getragen wurden.
Wo der Käufer bisher die Maklerprovision bezahlen musste
In Brandenburg, Hessen und in den drei deutschen Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg konnten die Verkäufer bisher die gesamten Maklerkosten auf den Käufer übertragen.
Das Bestellerprinzip und wann es gilt
Seitdem das Bestellerprinzip vom 1. Juni 2015 gilt, zahlt bei einer erfolgreichen Vermietung der Besteller eines Maklers die vereinbarte Provision. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Allerdings führte diese Situation immer wieder zu unerwünschten Praktiken. Denn einige Vermieter versuchen seitdem mittels Mietpreiserhöhung die zusätzlichen Kosten aufzufangen. Hierzu nutzen sie Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse auszuhebeln.
Informationen zur neuen Maklerprovision
Teilung der Provision
•Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag.
•Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche.
•Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche.
Käufer bezahlt maximal 50%
•Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
•Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
•Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
Verkäufer trägt die Provision
•Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
•Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.
•Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.
10 Gründe warum Sie einen Makler beauftragen sollten
Erfahren Sie kurz und prägnant, warum es sich für Sie als Immobilienbesitzer lohnt, auf unsere Fachkenntnisse und umfassende regionale Expertise zu setzen.
1. Grund
Ein Makler bietet Ihnen Kompetenz, Orientierung und Sicherheit
Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie während des gesamten Verkaufsprozesses rund um Ihre Immobilie
2. Grund
Wir erledigen für Sie den Papierkram
Wir regeln alle Formalitäten und Behördengänge für Sie und kümmern uns um Grundrisse, Wohn-/Nutzflächen, Grundbücher, Verträge, Lagepläne, Teilungserklärungen, Energieausweis...usw.
3. Grund
Wir setzen Ihre Immobilie in Szene
Durch erstklassige Fotos, hochwertige Exposés und professionelles Marketing sorgen für eine optimale Präsentation Ihrer Immobilie.
4. Grund
Wir haben das Netzwerk am Immobilienmarkt.
Neben vorgemerkten Interessenten aus unserer Datenbank sind wir mit verschiedenen Handwerkern, Architekten, Banken und Sachverständigen vernetzt. Davon profitieren Sie als Immobilieneigentümer, auch wenn es um schnelle, unkomplizierte Hilfestellung geht.
5. Grund
Wir kennen den wirklichen Marktwert Ihrer Immobilie
Wir kennen Ihre Region, haben jahrelange Erfahrung und bilden uns ständig weiter. So können wir stets den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln.
6. Grund
Wir sind stark in der Vermarktung.
Wir wissen wie man eine Immobilie in den unterschiedlichen Vertriebskanälen am effektivsten präsentiert. Wir schalten nicht nur in den Immobilienportalen Anzeigen, sondern auch in regionalen Medien und auf Social Media Kanälen.
7. Grund
Profitieren Sie von einer umfangreichen, gepflegten Interessentenkartei.
Unsere Interessentenkartei ist stets „up to date“ und gefüllt mit aktuellen, konkreten Suchanfragen solventer, potentieller Käufer und Mieter. Vielleicht befindet sich der ideale Käufer Ihrer Immobilie schon jetzt in unserer Kartei.
8. Grund
Diskretion und Direktvermittlung.
Bei jedem Immobilienverkauf durch uns ist Diskretion höchstes Gebot. Falls gewünscht, vermitteln wir Ihre Immobilie so, dass keinerlei Rückschlüsse auf das Objekt möglich sind (z. B. Vermeidung von Originalfotos im Internet). Auf diese Weise bleibt Ihre Identität optimal geschützt. Oft gelingt der Verkauf ausschließlich über unser Netzwerk. Auf diese Weise ist gar keine Anzeige notwendig.
9. Grund
Ihr ganz persönlicher Ansprechpartner.
Sowohl der Kauf als auch der Verkauf einer Immobilie setzt höchstes Vertrauen und Diskretion voraus. Bei Claudia Ewenz Wohnimmobilien haben Sie immer einen festen und persönlichen Ansprechpartner über den ganzen Vermarktungsprozess der sich um alles kümmert und der Ihre Immobilie genau kennt.
10. Grund
Motiviertes und qualifiziertes Team.
Das Team von Claudia Ewenz Wohnimmobilien bildet sich ständig weiter. Wir sind stets auf dem aktuellsten Stand, insbesondere bei gesetzlichen Neuerungen und Änderungen rechtlicher Vorschriften.
